Regionalpläne

Regionalpläne sind Raumordnungspläne für Teilräume Brandenburgs. Sie sind aus dem Landesentwicklungsplan/-programm zu entwickeln und konkretisieren die Vorgaben der Landesplanung. Darüber hinaus sollen die Regionalpläne einen eigenen Gestaltungsraum erfüllen. Als zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne koordinieren sie die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum, in dem sie bestimmten Nutzungen Vorrang einräumen, ihnen ein besonderes Gewicht verleihen oder sie ausschließen. Zu diesem Zweck werden zeichnerische und textliche Festlegungen getroffen, die von anderen öffentlichen Stellen bei Planungen oder Genehmigungen zu berücksichtigen oder zu beachten sind.

Windenergienutzung (2024)

Die Regionalversammlung hat am 25. Januar 2023 die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans "Windenergienutzung (2024)" beschlossen. Mit dem Regionalplan sollen in der Region Prignitz-Oberhavel Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Insgesamt sollen mindestens 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden.

Außerhalb der Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert, sondern nur noch als sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig sein, wenn die Flächenziele erreicht werden. Repowering-Vorhaben bleiben jedoch bis zum 31. Dezember 2030 auch außerhalb der Vorranggebiete privilegiert zulässig. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Auch dort sind Windenergieanlagen weiterhin privilegiert zulässig.

Der Vorentwurf des Regionalplans wurde auf der Regionalversammlung 2/2024 am 27.06.2024 in Kyritz als Entwurf beschlossen. Die Regionale Planungsstelle wurde beauftragt die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren vorzubereiten. Der Entwurf wurde mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und weiteren ergänzenden Unterlagen im Zeitraum vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 18. März 2025 an dieser Stelle im Internet veröffentlicht und im selben Zeitraum in der Regionalen Planungsstelle, in den Kreisverwaltungen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit sowie den in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde bis zum 18. März 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Insgesamt sind in der Regionalen Planungsstelle mehr als 2.500 Stellungnahmen eingegangen. 

Wie geht es jetzt weiter? 

In der Regionalen Planungsstelle werden nun alle Stellungnahmen erfasst, ausgewertet und abgewogen. Ziel ist es, der Regionalversammlung noch in diesem Jahr einen Satzungsentwurf vorzulegen. Sollten aufgrund der Stellungnahmen mehr als nur redaktionelle Änderungen des Regionalplans notwendig werden, erfolgt zunächst eine weitere Auslegung und Beteiligung.

Wie geht es danach weiter? 

Sobald der Teilregionalplan als Satzung erlassen ist, wird er bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Landesplanungsbehörde macht die Erteilung der Genehmigung und die Feststellung der Erreichung des Teilflächenziels im Amtsblatt für Brandenburg bekannt. Mit der Bekanntmachung wird der Regionalplan wirksam. Damit tritt auch die Entprivilegierung der Windenergienutzung außerhalb der Windenergiegebiete im Außenbereich in Kraft.

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Gesamtplan

Die Regionalversammlung hat am 30. April 2019 die Aufstellung eines zusammenfassenden und fachübergreifenden Regionalplans Prignitz-Oberhavel beschlossen. Mit dem Gesamtplan sollen Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz, Gebiete für die Rohstoffgewinnung sowie Großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte ausgewiesen werden.

Grundfunktionale Schwerpunkte

Mit dem Sachlichen Teilplan "Grundfunktionale Schwerpunkte" werden in den Landkreisen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) festgelegt und gesichert. Hiermit setzt die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel einen entsprechenden Handlungsauftrag des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (Z 3.3 LEP HR) um. Bei den GSP handelt es sich in der Regel um die mit Abstand am besten ausgestatteten Ortsteile (Hauptorte) in einer Region. Durch planerische Anreize sollen Einrichtungen des täglichen Bedarfes, die über die örtliche Nahversorgung hinausgehen, gesichert werden. Vor diesem Hintergrund werden GSP zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbauflächen und großflächige Einzelhandelseinrichtungen eingeräumt. Insgesamt werden 22 Ortsteile als GSP festgelegt.

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Rohstoffsicherung

Der Regionalplan "Rohstoffsicherung" (ReP-Rohstoffe) sichert ausgewählte Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe (Kies, Sand, Ton, Torf) in der Region Prignitz-Oberhavel vor entgegenstehenden Nutzungen. Als solche gelten Nutzungen, welche die Rohstoffgewinnung dauerhaft ausschließen oder erheblich behindern. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie verkehrlichen und technischen Infrastrukturen. Die Lagerstätten werden in Abhängigkeit von ihrer Bedeutung als Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet gesichert. Vorranggebiete sind als Ziele der Raumordnung zu beachten und einer nachfolgenden Abwägung nicht mehr zugänglich. Vorbehaltsgebiete verleihen dem Belang "Rohstoffsicherung" ein hohes Gewicht und sind entsprechend in nachfolgenden Plan- und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Der ReP-Rohstoffe wurde im November 2010 von der Regionalversammlung als Satzung beschlossen und trat am 29. November 2012 nach seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Ursprünglich war der Regionalplan als sachlicher Teilplan "Rohstoffsicherung und Windenergienutzung" aufgestellt worden. Das Kapitel Windenergienutzung wurde jedoch von der Genehmigung ausgenommen, sodass nun ein sachlicher Teilplan "Rohstoffsicherung" vorliegt. Insgesamt werden in der Region 49 Vorranggebiete "Sicherung oberflächennaher Rohstoffe" mit einer Gesamtfläche von 2.000 ha und 64 Vorbehaltsgebiete "Sicherung oberflächennaher Rohstoffe" mit einer Gesamtfläche von ca. 2.400 ha dargestellt. Das entspricht einem Anteil von ca. 0,7 % an der Regionsfläche.

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Leitbild

Das Leitbild ist ein selbst gesteckter Rahmen, in dem sich die regionalplanerische Steuerung vollzieht. Es wurde im Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Gesellschaft unter Überschrift "Zukunft mit Kooperation" entwickelt und im Dezember 2007 durch die Regionalversammlung verabschiedet. Das Leitbild reflektiert die Stärken und Schwächen der Region im Kontext sich wandelnder Rahmenbedingungen. Wichtige Stichworte sind in diesem Zusammenhang der "demographische Wandel", "Globalisierung und Wettbewerb" sowie "Nachhaltigkeit". Es überprüft mögliche Entwicklungspfade und formuliert ausgehend davon Leitlinien für die künftige Entwicklung der Region. Der Regionalplan orientiert sich an den Leitlinien und übersetzt diese in verbindliche Vorgaben für die räumliche Entwicklung.