• Bundesgästehaus Meseberg

    Bundesgästehaus Meseberg

Regionalpläne

Regionalpläne sind Raumordnungspläne für Teilräume Brandenburgs. Sie sind aus dem Landesentwicklungsplan/-programm zu entwickeln und konkretisieren die Vorgaben der Landesplanung. Darüber hinaus sollen die Regionalpläne einen eigenen Gestaltungsraum erfüllen. Als zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Pläne koordinieren sie die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum, in dem sie bestimmten Nutzungen Vorrang einräumen, ihnen ein besonderes Gewicht verleihen oder sie ausschließen. Zu diesem Zweck werden zeichnerische und textliche Festlegungen getroffen, die von anderen öffentlichen Stellen bei Planungen oder Genehmigungen zu berücksichtigen oder zu beachten sind.

Gesamtplan

Die Regionalversammlung hat am 30. April 2019 die Aufstellung eines zusammenfassenden und fachübergreifenden Regionalplans Prignitz-Oberhavel beschlossen (Beschluss 1/2019). Am 13. November 2019 hat die nach den Kommunalwahlen neu zusammengesetzte Regionalversammlung entschieden, zunächst nur die durch den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) zugewiesenen pflichtigen Themen zu bearbeiten (Beschluss 10/2019). Am 8. Oktober 2020 hat die Regionalversammlung vor dem Hintergrund ausstehender Fachbeiträge zur Rohstoffsicherung und zum Hochwasserschutz beschlossen, die Festlegung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in einem eigenständigen sachlichen Teilplan vorzunehmen und aus dem zusammenfassenden und fachübergreifenden Plan auszugliedern (Beschluss 5/2020). Der Gesamtplan umfasst folgende Planinhalte:

  • Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte

    Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte

    Für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben sind im Land Brandenburg in den Regionalplänen geeignete Standorte festzulegen (Z 2.3 LEP HR).

    Ziel ist die langfristige Flächenvorsorge für gewerblich-industrielle Großvorhaben mit herausgehobener Bedeutung für die Planungsregion, um im überregionalen Standortwettbewerb Ansiedlungswilligen zeitnah ein differenziertes Angebot unterbreiten zu können. Die Flächen sollen über eine entsprechende Größe und Standortgunst verfügen. Sie sollen von entgegenstehenden Nutzungen, auch kleinteiligen gewerblichen Nutzungen, freigehalten werden. Es sollen nur wenige, besonders geeignete Standorte ausgewiesen werden.

    Kriterien gemäß LEP HR/ReP-Richtlinie:

    • herausragende Standortgunst
    • besonders günstige Erreichbarkeit in Bezug auf das großräumige funktionale Verkehrsnetz, insbesondere im räumlichen Bezug zur Metropole Berlin, zu Ober- und Mittelzentren und Regionalen Wachstumskernen im Land Brandenburg
    • räumliche Nähe zu mindestens einem weiteren Verkehrsträger neben der Straßenanbindung
    • eine Fläche von 100 ha als Orientierungswert
    • konfliktarme Lage in Bezug auf benachbarte Raumnutzungen
    • ressourcenökonomische Erschließungsvorteile, ökonomischer Flächenzuschnitt, geeignete Bodenbeschaffenheit, Verfügbarkeit, Verkehrsanbindung und Erschließbarkeit mit technischer Infrastruktur im Hinblick auf eine grundsätzliche gewerblich-industrielle Nutzung
    • attraktive "weiche" Standortfaktoren (Wohn- und Freizeitbedingungen, Bildungsangebote und qualifizierte Arbeitskräfte)
  • Rohstoffgewinnung

    Rohstoffgewinnung

    Gebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe (ohne fossile Energieträger) sind im Land Brandenburg in den Regionalplänen zu sichern (Z 2.15 LEP HR).

    Ziel ist es, ausgewählte Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe (Kies, Sand, Ton, Torf) wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vor entgegenstehenden Nutzungen zu sichern. Als solche gelten Nutzungen, welche die Rohstoffgewinnung dauerhaft ausschließen oder erheblich behindern. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie verkehrlichen und technischen Infrastrukturen. Zu diesem Zweck sollen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden.

    Mit dem Regionalplan "Rohstoffsicherung" verfügt die Region bereits über entsprechende Regelungen, die jedoch in Teilen der Aktualisierung bedürfen. Mit der Fortschreibung soll der Regionalplan abgelöst werden.

    Kriterien gemäß LEP HR/ReP-Richtlinie:

    • hohe Sicherungswürdigkeit (Bauwürdigkeit und vorhandene Abbauberechtigungen)
    • Seltenheit der Rohstoffe
    • geringe Raumnutzungskonflikte
    • gute Erschließbarkeit
  • Vorbeugender Hochwasserschutz

    Vorbeugender Hochwasserschutz

    Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind im Land Brandenburg in den Regionalplänen festzulegen (Z 8.5 LEP HR).

    Ziel ist es, durch Flächenvorsorge und hochwasserangepasstes Planen und Bauen die Gefahren von Überschwemmungen zu verringern und mögliche nachteilige Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte zu mindern. Zu diesem Zweck sollen Gebiete, die mit einer mittleren bis niedrigen Wahrscheinlichkeit oder bei Extremereignissen überflutet werden, bzw. Gebiete zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung dargestellt und durch textliche Festlegungen zur Wirtschafts-, Siedlungs-, Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung untersetzt werden.

    Die fachliche Grundlage hierfür bilden die Gefahren- und Risikokarten sowie die Risikomanagementpläne des Landes Brandenburg.

Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden nach der Billigung des Regionalplan-Entwurfs förmlich Gelegenheit haben, sich zu äußern. Hierfür werden die Entwürfe des Regionalplans, seiner Begründung und des Umweltberichts öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher bekanntgemacht.

Grundfunktionale Schwerpunkte

Mit dem Sachlichen Teilplan "Grundfunktionale Schwerpunkte" werden in den Landkreisen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) festgelegt und gesichert. Hiermit setzt die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel einen entsprechenden Handlungsauftrag des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (Z 3.3 LEP HR) um. Bei den GSP handelt es sich in der Regel um die mit Abstand am besten ausgestatteten Ortsteile (Hauptorte) in einer Region. Durch planerische Anreize sollen Einrichtungen des täglichen Bedarfes, die über die örtliche Nahversorgung hinausgehen, gesichert werden. Vor diesem Hintergrund werden GSP zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbauflächen und großflächige Einzelhandelseinrichtungen eingeräumt. Insgesamt werden 22 Ortsteile als GSP festgelegt.

Plandokumente

Weitergehende Dokumente

Freiraum und Windenergie

Der Regionalplan "Freiraum und Windenergie" steuert in den Landkreisen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz die Planung und Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen. Ziel ist die räumliche Konzentration der Windenergienutzung auf konfliktarme Bereiche. Zu diesem Zweck werden 34 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von ca. 9.600 ha ausgewiesen. Das entspricht einem Regionsanteil von ca. 1,5 %. Außerhalb der Eignungsgebiete sind die Errichtung von neuen Windenergieanlagen und das Repowering bestehender Windenergieanlagen regelmäßig ausgeschlossen.

Neben den Eignungsgebieten wird zum Schutz wertvoller Freiraumbereiche und deren Verbindung ein Vorranggebiet "Freiraum" festgelegt. Außerdem werden zum Schutz vor technischer Überprägung und zur behutsamen Entwicklung von historisch bedeutsamen Kulturlandschaften entsprechende Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. In den Vorbehaltsgebieten soll das kulturelle Erbe erhalten und für die Bevölkerung erlebbar gemacht werden. Sie sollen einen Beitrag zur Schaffung regionaler Identität leisten und als Potenzial und Handlungsraum für die Regionalentwicklung verstanden werden. Vor diesem Hintergrund werden 12 Vorbehaltsgebiete benannt.

Die Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher Teilplan "Freiraum und Windenergie" wurde mit Bescheid vom 17. Juli 2019 teilweise genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen sind die Festlegungen zur Steuerung der raumbedeutsamen Windenergienutzung. Hiergegen hat die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel Rechtsmittel eingelegt. Die Festlegungen zum Freiraum und zu den Historisch bedeutsamen Kulturlandschaften wurden genehmigt. Die Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg hat noch zu erfolgen.

Plandokumente

Rohstoffsicherung

Der Regionalplan "Rohstoffsicherung" (ReP-Rohstoffe) sichert ausgewählte Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe (Kies, Sand, Ton, Torf) in der Region Prignitz-Oberhavel vor entgegenstehenden Nutzungen. Als solche gelten Nutzungen, welche die Rohstoffgewinnung dauerhaft ausschließen oder erheblich behindern. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie verkehrlichen und technischen Infrastrukturen. Die Lagerstätten werden in Abhängigkeit von ihrer Bedeutung als Vorranggebiet oder Vorbehaltsgebiet gesichert. Vorranggebiete sind als Ziele der Raumordnung zu beachten und einer nachfolgenden Abwägung nicht mehr zugänglich. Vorbehaltsgebiete verleihen dem Belang "Rohstoffsicherung" ein hohes Gewicht und sind entsprechend in nachfolgenden Plan- und Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Der ReP-Rohstoffe wurde im November 2010 von der Regionalversammlung als Satzung beschlossen und trat am 29. November 2012 nach seiner Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg  (ABl. S. 1659 ff.) in Kraft. Ursprünglich war der Regionalplan als sachlicher Teilplan "Rohstoffsicherung und Windenergienutzung" aufgestellt worden. Das Kapitel Windenergienutzung wurde jedoch von der Genehmigung ausgenommen, sodass nun ein sachlicher Teilplan "Rohstoffsicherung" vorliegt. Insgesamt werden in der Region 49 Vorranggebiete "Sicherung oberflächennaher Rohstoffe" mit einer Gesamtfläche von 2.000 ha und 64 Vorbehaltsgebiete "Sicherung oberflächennaher Rohstoffe" mit einer Gesamtfläche von ca. 2.400 ha dargestellt. Das entspricht einem Anteil von ca. 0,7 % an der Regionsfläche.

2 Spalten (66/33): Rohstoffsicherung

Leitbild

Das Leitbild ist ein selbst gesteckter Rahmen, in dem sich die regionalplanerische Steuerung vollzieht. Es wurde im Dialog mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Gesellschaft unter Überschrift "Zukunft mit Kooperation" entwickelt und im Dezember 2007 durch die Regionalversammlung verabschiedet. Das Leitbild reflektiert die Stärken und Schwächen der Region im Kontext sich wandelnder Rahmenbedingungen. Wichtige Stichworte sind in diesem Zusammenhang der "demographische Wandel", "Globalisierung und Wettbewerb" sowie "Nachhaltigkeit". Es überprüft mögliche Entwicklungspfade und formuliert ausgehend davon Leitlinien für die künftige Entwicklung der Region. Der Regionalplan orientiert sich an den Leitlinien und übersetzt diese in verbindliche Vorgaben für die räumliche Entwicklung.