Der Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel gehören 69 stimmberechtigte Mitglieder an.
Die Summe der gewählten Vertretungspersonen der Mitglieder der RPG, d.h. den von den Kreistagen gewählte Vertretungspersonen (30) und den drei HVB der Mitglieder (Landräte) ist mit 33 kleiner als die Summe der kommunalen Vertretungspersonen mit insgesamt 36. Um zu gewährleisten, dass die Vertretenden der Mitglieder der RPG über die gesetzlich geforderte Mehrheit der Stimmen verfügt, wurden den Landräten die folgenden Stimmen zusätzlich zugeschlagen (§ 6 Abs. 4 Satz 2 und 3 RegBkPlG):
Der Landrat des Landkreises Oberhavel erhält zwei Stimmen, der Landrat des Landkreises Prignitz erhält eine Stimme, der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin erhält eine Stimme zusätzlich.
Die Beschlüsse werden durch den Regionalvorstand, der aus der Mitte der Regionalversammlung gewählt wird, vorbereitet und umgesetzt. Alle Teilräume der Region sollen dabei angemessen vertreten werden. Neben den Mitgliedern wirkt die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mit beratender Stimme mit.