08.10.2020 - Beschluss-Nr. 04/2020 - Regionalplan GSP (Satzung)
1. Die Regionalversammlung beschließt nach Abwägung der nach § 7 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander die Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel - Sachlicher Teilplan "Grundfunktionale Schwerpunkte" der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel in der als Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung. Bestandteil der Satzung ist der Regionalplan Prignitz-Oberhavel - Sachlicher Teilplan "Grundfunktionale Schwerpunkte" in der vorliegenden Fassung (Stand: 29. September 2020) bestehend aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen.
2. Der Vorsitzende der Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel wird beauftragt, die gemäß Punkt 1 beschlossene Satzung auszufertigen, bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg zur Genehmigung einzureichen und auf ein zügiges Inkrafttreten hinzuwirken.
3. Der Vorsitzende der Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel wird ermächtigt, vor der Einreichung zur Genehmigung etwaige Druckfehler, Grammatikfehler und/oder zeichnerische oder sprachliche Unklarheiten im als Satzung beschlossenen Regionalplan zu berichtigen; in der Begründung zum Plan dürfen zweckmäßige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden, soweit diese nicht sinnentstellend sind und nicht zu einer inhaltlichen Änderung der von der Regionalversammlung beschlossenen Satzung führen.
4. Der Vorsitzende der Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel wird ermächtigt, eventuelle Maßgaben der Genehmigungsbehörde, die der Berichtigung und Ergänzung des Plans und seiner Begründung dienen, ohne zu einer inhaltlichen Änderung der von der Regionalversammlung beschlossenen Satzung zu führen, auszuführen und den entsprechend berichtigten Plan - nach Ausfertigung durch Unterzeichnung mit Datum - der Gemeinsamen Landesplanungsbehörde zur Veröffentlichung vorzulegen.