08.11.2013 - Regionalplan "Freiraum und Windenergie" - Entwurf soll in 2014 vorgestellt und diskutiert werden
Der Regionalvorstand Prignitz-Oberhavel hat in seiner Sitzung am 4. November beschlossen, dass der erste Entwurf des Regionalplanes "Freiraum und Windenergie" im nächsten Jahr vorgestellt und diskutiert werden soll. Damit folgt er der Empfehlung des Planungsausschusses vom 22. Oktober, keinen "vorschnellen" Entwurf vorzulegen und durch eine Regionalversammlung im Dezember 2013 billigen zu lassen. Die Entscheidung des Regionalvorstandes und die Empfehlung des Planungsausschusses basieren insbesondere auf den folgenden vier Begründungen.
Im Rahmen der Beteiligung zu der Umweltprüfung des Regionalplans "Freiraum und Windenergie" im Sommer 2013 haben die Planungsgemeinschaft neue und gewichtige Informationen erreicht. Diese werden zurzeit zusammen mit den zuständigen Fachbehörden auf ihre Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Erste Ergebnisse liegen vor, eine umfassende Prüfung der Stellungnahmen ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die für die Luftfahrt und die Flugsicherung zuständigen Behörden haben angekündigt, dass sie ihre Anforderungen an Schutz- und Abstandsbereiche zu wichtigen Infrastrukturen deutlich restriktiver als bisher handhaben werden. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat der Planungsgemeinschaft im Herbst 2013 empfohlen, dass bei Planungen zu Eignungsgebieten Windenergie zum Beispiel der Schutzbereich von 15 Kilometern um die Funkfeueranlage in Hoppenrade (Löwenberger Land) komplett ausgenommen werden sollte. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf das bisherige Planungskonzept. Abstimmungen zu diesen Anforderungen werden auch auf der Landesebene noch in diesem Monat begonnen.
Die Planungsgemeinschaft hat mit den Kommunen intensiv über mögliche Auswirkungen des neuen Regionalplans diskutiert. Sehr positiv wurde aufgenommen, dass die Regionalversammlung bei der Planung von Eignungsgebieten Windenergie erstmalig das Kriterium "Vermeidung der Umfassung von Ortslagen" aufgenommen hat. Sehr kritisch wurde hingegen angemerkt, dass aus der Kombination von bestehenden Anlagen und neuen Gebieten sich in Einzelfällen doch zum Teil erhebliche "Umfassungen" ergeben können. Der Planungsausschuss hat diese Kritik mehrfach behandelt und empfiehlt der Regionalversammlung nun, das entsprechende Kriterium zu ändern und die Bestandssituationen jeweils zu berücksichtigen. Auch diese Empfehlung des Planungsausschusses hätte Auswirklungen auf das bisherige Planungskonzept.
Aufgrund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg wendet die Planungsgemeinschaft im Bereich der Windenergie eine stringente Standortbewertung anhand der Kriterien "Harte und weiche Tabubereiche" sowie "Restriktionen" an. Die Restriktionen beschreiben fachliche Belange, die zwar grundsätzlich gegen die Windenergienutzung sprechen, im Einzelfall sich jedoch die Windenergienutzung durchsetzen kann. Seit dem Sommer führt die Planungsgemeinschaft mit den zuständigen Fachbehörden Abstimmungen durch, in welchen Fällen und an welchen Standorten die Windenergienutzung gegenüber diesen Restriktionen etabliert werden kann. Diese Abstimmungen konnten noch nicht abgeschlossen werden. Wichtige Informationen und Begründungen der jeweiligen Fachbehörden werden erst noch erwartet.
In der Bewertung der laufenden Arbeits- und Abstimmungsprozesse wurde entschieden, dass zu dem jetzigen Zeitpunkt kein Entwurf eines Regionalplanes vorgelegt werden kann, der eine belastbare und begründete Auseinandersetzung mit den oben skizzierten Fragen sicherstellt. Die sorgfältige und nachvollziehbare Prüfung der einzelnen Sachverhalte hat Vorrang gegenüber der Einhaltung des Zeit- und Arbeitsplanes für den Regionalplan "Freiraum und Windenergie".