Regionalvorstand
Der Regionalvorstand ist das Beschluss ausführende und vorbereitende Organ. Er ist insbesondere für die regelmäßige Beratung relevanter Themen, die Überprüfung und Begleitung der Regionalpläne und die Abgabe von raumordnerischen Stellungnahmen zuständig.
Der Regionalvorstand wird aus der Mitte der Regionalversammlung gewählt. Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, 2 Stellvertretern und 7 weiteren Mitgliedern zusammen. Mindestens die Hälfte der Mitglieder müssen geborene Regionalräte sein. Alle Teile der Region sollen durch die Vorstandsmitglieder angemessen vertreten werden. Neben den gewählten Mitgliedern wirkt die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg beratend mit.
Der Regionalvorstand wird nach Bedarf, in der Regel alle drei Monate einberufen.