Neuaufstellung des Regionalplans "Windenergienutzung (2024)"

Die Regionalversammlung hat am 25. Januar 2023 beschlossen, das laufende Verfahren zum Regionalplan "Windenergienutzung" einzustellen, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung erheblich geändert haben (Beschluss 6/2023).

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Die Regionalversammlung hat am 25. Januar 2023 beschlossen, das laufende Verfahren zum Regionalplan "Windenergienutzung" einzustellen, da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung erheblich geändert haben (Beschluss 6/2023). Stattdessen soll nun ein neuer Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung (2024)" erarbeitet werden (Beschluss 7/2023).

Mit dem Sachlichen Teilplan "Windenergienutzung (2024)" sollen in der Region Prignitz-Oberhavel Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Im Ergebnis sollen auf diese Weise mindestens 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden. Damit setzt die Regionale Planungsgemeinschaft entsprechende Vorgaben des Landes Brandenburg um.

Vorranggebiete für die Windenergienutzung sind Gebiete, die für die Windenergienutzung vorgesehen sind und in denen andere raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen ausgeschlossen sind, soweit diese mit der Windenergienutzung nicht vereinbar sind.

Außerhalb der Vorranggebiete für die Windenergienutzung sind Windenergieanlagen dann nicht mehr privilegiert, sondern nur noch als sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn die Flächenziele erreicht werden.

Ausgenommen hiervon sind sogenannte "Repowering-Vorhaben", d. h. der Ersatz älterer durch neue Windenergieanlagen im räumlichen Zusammenhang. Diese bleiben auch außerhalb der Vorranggebiete bis zum 31. Dezember 2030 privilegiert zulässig.

Städte und Gemeinden können im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung auch außerhalb der Vorranggebiete zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Auch innerhalb dieser Flächen sind Windenergieanlagen weiterhin privilegiert zulässig.

Der Vorentwurf des Sachlichen Teilplans "Windenergienutzung (2024)" soll der Regionalversammlung auf der nächsten Sitzung vorgelegt werden. Nach Billigung des Entwurfs und Eröffnung des förmlichen Beteiligungsverfahrens hat jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Zu diesem Zweck werden der Regionalplan mit seiner Begründung, der Umweltbericht sowie ggf. weitere zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von zwei Monaten öffentlich ausgelegt und zusätzlich im Internet eingestellt. Ort und Dauer der Auslegung sowie die Internetadresse werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt für Brandenburg und auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel (prignitz-oberhavel.de) öffentlich bekannt gemacht.