Zusätzliche Einnahmen für Prignitzer Gemeinden

Vor zwei Jahren ist in Brandenburg das Windenergieanlagenabgabengesetz in Kraft getreten, mit der erstmalig Betreiber von Windenergieanlagen zur Zahlung von Sonderabgaben an betroffene Gemeinden verpflichtet wurden. Das Gesetz sieht für jede Windenergieanlage eine jährliche Zahlung in Höhe von 10.000 EURO an die Gemeinden im Umfeld von 3 Kilometern vor.

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Vor zwei Jahren ist in Brandenburg das Windenergieanlagenabgabengesetz in Kraft getreten, mit der erstmalig Betreiber von Windenergieanlagen zur Zahlung von Sonderabgaben an betroffene Gemeinden verpflichtet wurden. Das Gesetz sieht für jede Windenergieanlage eine jährliche Zahlung in Höhe von 10.000 EURO an die Gemeinden im Umfeld von 3 Kilometern vor. Durch finanzielle Beteiligung sollte die Akzeptanz der Windenergienutzung gestärkt werden. Die Sonderabgaben treten neben weitere mögliche Zahlungen für Planungskosten, Pachten, naturschutzrechtliche Kompensation, Gewerbesteuern sowie freiwillige Zuwendungen.

Bisher ist in der Planungsregion Prignitz-Oberhavel jedoch noch kein Geld auf dieser Grundlage ausgezahlt worden. Zum einen gilt die Zahlungspflicht erst für Windenergieanlagen, die ab 2020 in Betrieb genommen wurden und in den Vorjahren noch keinen Zuschlag in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur erhalten haben. Zum anderen gilt in Prignitz-Oberhavel die Planungssicherung, sodass Windenergieanlagen nur innerhalb von Bebauungsplänen oder in Ausnahmefällen genehmigt werden. Nichtsdestotrotz gibt es mittlerweile Genehmigungen für 37 Windenergieanlagen, die eine Zahlungspflicht begründen. In Summe könnten so schon im Jahr 2022 bis zu 370.000 EURO zusätzlich an Gemeinden in der Prignitz und in der Ostprignitz fließen. Die Einnahmen werden nicht auf den Finanzausgleich angerechnet, sind jedoch zweckgebunden. 

Eine detaillierte Übersicht über mögliche Zahlungen finden Sie hier.