Die Regionalversammlung hat am 25. Januar 2023 die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans "Windenergienutzung (2024)" beschlossen. Mit dem Regionalplan sollen in der Region Prignitz-Oberhavel Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Insgesamt sollen mindestens 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden.

Außerhalb der Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert, sondern nur noch als sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig sein, wenn die Flächenziele erreicht werden. Repowering-Vorhaben bleiben jedoch bis zum 31. Dezember 2030 auch außerhalb der Vorranggebiete privilegiert zulässig. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Auch dort sind Windenergieanlagen weiterhin privilegiert zulässig.

Der Vorentwurf des Regionalplans wurde auf der Regionalversammlung 2/2024 am 27.06.2024 in Kyritz als Entwurf beschlossen. Die Regionale Planungsstelle wurde beauftragt die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren vorzubereiten. Der Entwurf wurde mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und weiteren ergänzenden Unterlagen im Zeitraum vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 18. März 2025 an dieser Stelle im Internet veröffentlicht und im selben Zeitraum in der Regionalen Planungsstelle, in den Kreisverwaltungen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit sowie den in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde bis zum 18. März 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Insgesamt sind in der Regionalen Planungsstelle mehr als 2.500 Stellungnahmen eingegangen. 

Wie geht es jetzt weiter? 

In der Regionalen Planungsstelle werden nun alle Stellungnahmen erfasst, ausgewertet und abgewogen. Ziel ist es, der Regionalversammlung noch in diesem Jahr einen Satzungsentwurf vorzulegen. Sollten aufgrund der Stellungnahmen mehr als nur redaktionelle Änderungen des Regionalplans notwendig werden, erfolgt zunächst eine weitere Auslegung und Beteiligung.

Wie geht es danach weiter? 

Sobald der Teilregionalplan als Satzung erlassen ist, wird er bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Landesplanungsbehörde macht die Erteilung der Genehmigung und die Feststellung der Erreichung des Teilflächenziels im Amtsblatt für Brandenburg bekannt. Mit der Bekanntmachung wird der Regionalplan wirksam. Damit tritt auch die Entprivilegierung der Windenergienutzung außerhalb der Windenergiegebiete im Außenbereich in Kraft.

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