Die Regionalversammlung hat am 25. Januar 2023 die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans "Windenergienutzung (2024)" beschlossen. Mit dem Regionalplan sollen in der Region Prignitz-Oberhavel Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Insgesamt sollen mindestens 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden.
Außerhalb der Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert, sondern nur noch als sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig sein, wenn die Flächenziele erreicht werden. Repowering-Vorhaben bleiben jedoch bis zum 31. Dezember 2030 auch außerhalb der Vorranggebiete privilegiert zulässig. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Auch dort sind Windenergieanlagen weiterhin privilegiert zulässig.
Der Vorentwurf des Regionalplans wurde auf der Regionalversammlung 2/2024 am 27.06.2024 in Kyritz als Entwurf beschlossen. Die Regionale Planungsstelle wurde beauftragt die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren vorzubereiten.
Dazu sind alle notwendigen Unterlagen vom 18. Dezember 2024 bis zum 18. März 2025 im Internet veröffentlicht, aber auch in den Räumlichkeiten der Regionalen Planungsstelle und den drei Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zur Einsichtnahme ausgelegt. Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans können dann im gleichen Zeitraum sowohl von Privatpersonen als auch von Trägern öffentlicher Belange abgegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Ankündigung auf der Startseite.
Die Ankündigung im Amtsblatt für Brandenburg (Nr. 49 vom 11.Dezember 2024) finden Sie ab Seite 1305.