Die Regionalversammlung hat am 25. Januar 2023 die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans "Windenergienutzung (2024)" beschlossen. Mit dem Regionalplan sollen in der Region Prignitz-Oberhavel Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Insgesamt sollen mindestens 1,8 % der Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden.


Außerhalb der Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert, sondern nur noch als sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig sein, wenn die Flächenziele erreicht werden. Repowering-Vorhaben bleiben jedoch bis zum 31. Dezember 2030 auch außerhalb der Vorranggebiete privilegiert zulässig. Darüber hinaus können Städte und Gemeinden zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Auch dort sind Windenergieanlagen weiterhin privilegiert zulässig.


Sachstand


Der Vorentwurf des Regionalplans wurde auf der Regionalversammlung 2/2024 am 27. Juni 2024 in Kyritz als Entwurf beschlossen. Die Regionale Planungsstelle wurde beauftragt die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren vorzubereiten. Der Entwurf wurde mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und weiteren ergänzenden Unterlagen im Zeitraum vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 18. März 2025 an dieser Stelle im Internet veröffentlicht und im selben Zeitraum in der Regionalen Planungsstelle, in den Kreisverwaltungen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit sowie den in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde bis zum 18. März 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Insgesamt sind in der Regionalen Planungsstelle mehr als 2.500 Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen wurden erfasst und ausgewertet. Die Erörterungen mit den Stellungnehmenden hat zur Streichung der beiden Vorranggebiete „Seetz-Mankmuß“ in der Prignitz und „Sommerfeld-Neuendorf“ im Landkreis Oberhavel geführt. Der überarbeitete Regionalplan wurde auf der Regionalversammlung 1/2026 am 15. Juni 2026 in Kyritz als 2. Entwurf beschlossen. Die Regionale Planungsstelle wurde erneut beauftragt die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren vorzubereiten. Diese bezieht sich ausschließlich auf die Streichung der beiden Vorranggebiete „Seetz-Mankmuß“ und „Sommerfeld-Neuendorf“. Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs erfolgt, damit Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Fachbehörden und weitere Träger öffentlicher Belange die geänderten Teile der Unterlagen erneut einsehen und in Bezug auf diese Änderungen Stellung nehmen können.


Wie geht es jetzt weiter? 


Nach Abschluss der Beteiligung wird der Satzungsentwurf erarbeitet, erneut der Regionalversammlung zur abschließenden Beschlussfassung und der Gemeinsamen Landesplanung zur Genehmigung vorgelegt. Die Landesplanungsbehörde macht die Erteilung der Genehmigung und die Feststellung der Erreichung des Teilflächenziels im Amtsblatt für Brandenburg bekannt. Mit der Bekanntmachung wird der Regionalplan wirksam. Damit tritt auch die Entprivilegierung der Windenergienutzung außerhalb der Windenergiegebiete im Außenbereich in Kraft.
 

Planhistorie

2. Entwurf

Die Unterlagen zum 2. Entwurf sind derzeit in der Beteiligung und können hier eingesehen werden.

1. Entwurf

Ergänzende Unterlagen: