Beschlüsse werden durch die Regionalversammlung gefasst. Die Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse ist Aufgabe des Regionalvorstandes. Für die fachliche Beratung wurde ein Beratender Ausschuss für Planungsarbeiten gebildet. Nach außen wird die Planungsgemeinschaft durch ihren Vorsitzenden vertreten. Gleichzeitig obliegt ihm die Führung der laufenden Geschäfte. Hierfür bedient er sich der Regionalen Planungsstelle.
