Gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte

Für großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben sind im Land Brandenburg in den Regionalplänen geeignete Standorte festzulegen (Z 2.3 LEP HR).

Ziel ist die langfristige Flächenvorsorge für gewerblich-industrielle Großvorhaben mit herausgehobener Bedeutung für die Planungsregion, um im überregionalen Standortwettbewerb Ansiedlungswilligen zeitnah ein differenziertes Angebot unterbreiten zu können. Die Flächen sollen über eine entsprechende Größe und Standortgunst verfügen. Sie sollen von entgegenstehenden Nutzungen, auch kleinteiligen gewerblichen Nutzungen, freigehalten werden. Es sollen nur wenige, besonders geeignete Standorte ausgewiesen werden.

Kriterien gemäß LEP HR/ReP-Richtlinie:

  • herausragende Standortgunst
  • besonders günstige Erreichbarkeit in Bezug auf das großräumige funktionale Verkehrsnetz, insbesondere im räumlichen Bezug zur Metropole Berlin, zu Ober- und Mittelzentren und Regionalen Wachstumskernen im Land Brandenburg
  • räumliche Nähe zu mindestens einem weiteren Verkehrsträger neben der Straßenanbindung
  • eine Fläche von 100 ha als Orientierungswert
  • konfliktarme Lage in Bezug auf benachbarte Raumnutzungen
  • ressourcenökonomische Erschließungsvorteile, ökonomischer Flächenzuschnitt, geeignete Bodenbeschaffenheit, Verfügbarkeit, Verkehrsanbindung und Erschließbarkeit mit technischer Infrastruktur im Hinblick auf eine grundsätzliche gewerblich-industrielle Nutzung
  • attraktive "weiche" Standortfaktoren (Wohn- und Freizeitbedingungen, Bildungsangebote und qualifizierte Arbeitskräfte)

Rohstoffgewinnung

Gebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe (ohne fossile Energieträger) sind im Land Brandenburg in den Regionalplänen zu sichern (Z 2.15 LEP HR).

Ziel ist es, ausgewählte Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe (Kies, Sand, Ton, Torf) wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung vor entgegenstehenden Nutzungen zu sichern. Als solche gelten Nutzungen, welche die Rohstoffgewinnung dauerhaft ausschließen oder erheblich behindern. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung von Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie verkehrlichen und technischen Infrastrukturen. Zu diesem Zweck sollen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden.

Mit dem Regionalplan "Rohstoffsicherung" verfügt die Region bereits über entsprechende Regelungen, die jedoch in Teilen der Aktualisierung bedürfen. Mit der Fortschreibung soll der Regionalplan abgelöst werden.

Kriterien gemäß LEP HR/ReP-Richtlinie:

  • hohe Sicherungswürdigkeit (Bauwürdigkeit und vorhandene Abbauberechtigungen)
  • Seltenheit der Rohstoffe
  • geringe Raumnutzungskonflikte
  • gute Erschließbarkeit

Vorbeugender Hochwasserschutz

Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind im Land Brandenburg in den Regionalplänen festzulegen (Z 8.5 LEP HR).

Ziel ist es, durch Flächenvorsorge und hochwasserangepasstes Planen und Bauen die Gefahren von Überschwemmungen zu verringern und mögliche nachteilige Folgen für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte zu mindern. Zu diesem Zweck sollen Gebiete, die mit einer mittleren bis niedrigen Wahrscheinlichkeit oder bei Extremereignissen überflutet werden, bzw. Gebiete zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung dargestellt und durch textliche Festlegungen zur Wirtschafts-, Siedlungs-, Verkehrs- und Infrastrukturentwicklung untersetzt werden.

Die fachliche Grundlage hierfür bilden die Gefahren- und Risikokarten sowie die Risikomanagementpläne des Landes Brandenburg.