Phase 1: Vorarbeit (abgeschlossen)
Die Regionalversammlung hat im April 2012 die Aufstellung des Regionalplans "Freiraum und Windenergie" mit den Themen "Windenergienutzung", "Freiraum" sowie "historisch bedeutsame Kulturlandschaften" beschlossen. In enger Abstimmung mit Fachbehörden, Landesplanung und Gremien wurden in der Folge Kriterien als Grundlage für den Regionalplan entwickelt. Im Dezember 2012 wurden Methodik und Kriterien durch die Regionalversammlung bestätigt. Parallel dazu wurde die Zeit genutzt, um die Planungsgrundlagen zu aktualisieren. Hierzu gehören beispielsweise die Erfassung von Siedlungsflächen, Artenschutzdaten, Landschaftselementen oder Gartendenkmalen. Nach deren Billigung wurden die Kriterien angewendet und eine GIS-gestützte Raumanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse der Raumanalyse wurden im Zeitraum Januar/Februar bzw. April/Mai 2013 den betroffenen Ämtern und Gemeinden erstmals vorgestellt. Insgesamt wurden etwa 50 Vor-Ort-Termine durchgeführt.
Phase 2: Entwurf (laufend)
Gegenwärtig wird der Regionalplan-Entwurf vorbereitet. Neben der zeichnerischen Darstellung der Planinhalte sind insbesondere die textlichen Festsetzungen und die Planbegründung zu erarbeiten. Ferner ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Ziel der Umweltprüfung ist es, die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus der Umsetzung des Regionalplans ergeben, frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten.
Vor Beginn der Umweltprüfung ist der Untersuchungsrahmen festzulegen. Hierbei sind die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, zu beteiligen. Ende Juni 2013 wurden hierzu mündliche Erörterungen in drei Mitgliedskreisen durchgeführt. An den Erörterungen nahmen gut 90 Vertreter von Fachbehörden und Kommunalverwaltungen teil. Bis Ende August hatten die beteiligten Stellen die Möglichkeit, sich schriftlich zum Untersuchungsumfang zu äußern. Nach Auswertung der Stellungnahmen wurde im März 2014 der Untersuchungsrahmen festgelegt. Gegenwärtig wird der Umweltbericht erarbeitet. Dieser soll Ende August vorliegen. Anschließend wird sich die Regionalversammlung mit dem Regionalplan-Entwurf befassen.
Phase 3: Beteiligung (ausstehend)
Nach Billigung des Regionalplan-Entwurfs durch die Regionalversammlung wird die verpflichtende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierzu wird der Entwurf einschließlich des Umweltberichts den berührten öffentlichen Stellen zugeleitet. Ferner werden die Dokumente für die Dauer von mindestens zwei Monaten in der Regionalen Planungsstelle sowie den Kreisverwaltungen der Mitgliedskreise öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt Brandenburg bekannt gemacht. Während der Auslegung kann jeder Anregungen oder Bedenken zum Regionalplan vorbringen. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden erfasst, geprüft und abgewogen. Dies kann dazu führen, dass der Regionalplan-Entwurf geändert werden muss. Die Entscheidung hierüber trifft die Regionalversammlung. Bei Änderungen des Regionalplan-Entwurfs ist ggf. eine erneute Beteiligung durchzuführen.
Phase 4: Satzung (ausstehend)
Der Regionalplan wird am Ende des Planungsprozesses durch die Regionalversammlung als Satzung beschlossen. Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg. Diese prüft, ob alle verfahrensrechtlichen Regelungen eingehalten worden sind und ob die Satzung nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt. Die Genehmigung kann nur im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien erteilt werden. Nach der Genehmigung wird die Satzung im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Regionalplan in Kraft. Anschließend sind die Umweltauswirkungen des Regionalplans fortlaufend zu überwachen.