30.11.2020 - Prignitz-Oberhavel erhält einen neuen Regionalplan

Das Genehmigungsverfahren zu dem Regionalplan "Grundfunktionale Schwerpunkte" (GSP) hat einen positiven Abschluss gefunden. Mit Schreiben vom 19. November 2020 wurde dieser Regionalplan von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung genehmigt. Die Regionalversammlung hatte den Anspruch formuliert, dass der GSP-Plan noch vor dem Jahreswechsel 2020/2021 wirksam wird. Dieses Ziel wird jetzt erreicht.

Mit dem Sachlichen Teilplan "Grundfunktionaler Schwerpunkte" werden insgesamt 22 Orte in der Planungsregion als Funktionsschwerpunkt festgelegt. Damit erhalten diese Orte erweiterte Möglichkeiten für die Entwicklung von Wohnbauflächen und Einzelhandelseinrichtungen. So können zusätzlich zur Innen- und Eigenentwicklung weitere 2 Hektar Wohnbaufläche je 1.000 Einwohner im Ortsteil entwickelt werden. Außerdem können großflächige Einzelhandelseinrichtungen bis zu einer Verkaufsfläche von 2.500 Quadratmeter zulässig sein. Neben den im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen sieben Mittelzentren bzw. Mittelzentren in Funktionsteilung bestehen nun weitere Entwicklungsschwerpunkte für die Region. Die einzelnen Orte und der GSP-Plan sind auf der Internetseite der Planungsgemeinschaft einsehbar (www.prignitz-oberhavel.de).

Für Gemeinden mit einem Grundfunktionalen Schwerpunkt bedeutet dies darüber hinaus, dass sie bereits ab dem kommenden Jahr einen jährlichen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 100.000 Euro erhalten werden. Der Betrag wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs durch das Brandenburger Finanzministerium festgesetzt.

Vor dem Wirksamwerden des Regionalplans muss die Genehmigung noch im Amtsblatt für Brandenburg bekanntgemacht werden. Dies soll am 23. Dezember 2020 erfolgen.