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05.08.2019 - Regionalplan Prignitz-Oberhavel wurde nur teilweise genehmigt

Der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel wurde von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mitgeteilt, dass der Sachliche Teilplan "Freiraum und Windenergie" in der eingereichten Form nur teilweise genehmigt wird. Die Kapitel "Freiraum" und "Historisch bedeutsame Kulturlandschaften" werden mit ihren entsprechenden Festlegungen genehmigt. Sie entsprechen den formellen und inhaltlichen Anforderungen an einen Regionalplan und haben das Einvernehmen aller obersten Landesbehörden erhalten. In dem Genehmigungsverfahren zu einem Regionalplan ist das Einvernehmen aller fachlich zuständigen Landesministerien Voraussetzung für die Genehmigung. Zu dem Kapitel "Windenergie" hat das Umweltministerium sein Einvernehmen zu insgesamt vier Eignungsgebieten der Windenergie nicht erteilt. In allen vier Fällen würden erhebliche Konflikte des Naturschutzes einer Windenergienutzung entgegenstehen. Diese Bewertung betrifft die Eignungsgebiete bei Perleberg, bei Wittstock/Dosse, bei Gransee sowie zwischen Kremmen und Löwenberg.

Ein ungesteuerter Ausbau der Windkraftnutzung soll in der Planungsregion der drei Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz weiterhin vermieden werden. Die Regionalversammlung hat im April 2019 beschlossen, dass die Arbeitsaufträge des neuen Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg in einem zusammenfassenden und fachübergreifenden Regionalplan Prignitz-Oberhavel umgesetzt werden. Zu den verpflichtenden Planungsaufträgen der Landesplanung zählt u. a. die Windenergienutzung. Vor diesem Hintergrund hat die Regionalversammlung im April auch erneut ein gesamträumliches Planungskonzept zur Steuerung der Windenergienutzung beschlossen. Die Planung von Gebieten der Windenergienutzung wird somit fortgesetzt.

Die Regionale Planungsgemeinschaft hat die Möglichkeiten des novellierten Regionalplanungsgesetzes genutzt. Die Anwendung des neuen Paragrafen 2c hat zur Folge, dass zur Sicherung der laufenden Regionalplanung die Genehmigung von Windenergieanlagen in der gesamten Region für zwei Jahre vorläufig unzulässig ist. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt für Brandenburg.

Die Informationen zu der Nichtgenehmigung des Kapitels "Windenergie" werden zunächst mit den Mitgliedern des Regionalvorstandes besprochen. Dieser wird die weiteren Arbeitsschritte für die Planungsregion erörtern und prüfen, ob Rechtsmittel gegen den Bescheid der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung eingelegt werden.