14.05.2014 - Regionalplan "Freiraum und Windenergie" - Regionalversammlung lehnt mehrheitlich die Billigung des Entwurfes ab

Die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel hatte gestern den Regionalplan "Freiraum und Windenergie" als Tagesordnungspunkt 6 in ihrer Sitzung zu behandeln. Zu diesem Plan waren insgesamt drei Beschlussvorlagen vorgelegt worden. Die Regionalräte sollten über Änderungen der insgesamt 66 Kriterien zur Planung von Eignungsgebieten für die Windenergie entscheiden, sie sollten den Entwurf des Regionalplans billigen und sie sollten die formelle Beteiligung und Offenlage beschließen.

In Neuruppin stand auch gestern erneut das Thema Windenergie im Mittelpunkt des Interesses und der Diskussion. Vor über 100 Gästen setzten sich die anwesenden 28 Regionalräte insbesondere mit den Planungskriterien zur Windenergie und den Unterlagen zu den 36 vorgeschlagenen Eignungsgebieten auseinander. Im Zentrum stand dabei die Frage, ob ohne Vorlage des kompletten Umweltberichtes der Entwurf eines Regionalplanes gebilligt werden sollte. Die Mehrheit der Regionalräte hat dies nach einer ausführlichen Diskussion verneint und damit die Entscheidungen zu dem Entwurf und der Beteiligung auf die nächste Sitzung der Regionalversammlung zurückgestellt. In dieser Sitzung soll der Umweltbericht vorgelegt werden, der aktuell durch ein Gutachterbüro erstellt wird.

Auch der Vorschlag zu einer Änderung der Planungskriterien fand nur teilweise eine Mehrheit. Unstrittig war, dass bei der Anwendung des Kriteriums Nr. 22 zukünftig auch der Bestand von Windenergieanlagen in der Analyse berücksichtigt werden muss und bei der Bewertung einer "Umzingelung" herangezogen wird. Keine Mehrheit erhielt hingegen der Vorschlag, den Immissionsschutzabstand zwischen Eignungsgebieten und Wohn- und Siedlungsnutzungen differenzierter anzuwenden. Die Gremien der Planungsgemeinschaft wollten damit eine stärkere Integration der bestehenden Anlagen und Gebiete erreichen und somit den Druck auf die Ausweisung zusätzlicher Flächen reduzieren. Vorgeschlagen war, bei Einzelbebauungen den Immissionsschutzabstand bei 500 Metern zu definieren. Durch die Ablehnung dieses Vorschlages bleibt es bei der Beschlusslage aus 2012, dass für alle Wohnnutzungen ein Immissionsschutzabstand von 1.000 Metern einzuhalten ist.

Welche Auswirkungen haben nun diese Entscheidungen der Regionalversammlung? Die Gremien und die Planungsstelle werden die Diskussionen und Beschlüsse intensiv auswerten und überarbeitete Unterlagen für die nächste Regionalversammlung vorbereiten. Die Erstellung des kompletten Umweltberichtes wird in etwa drei Monate in Anspruch nehmen. Die Arbeit an einer neuen Entwurfsgrundlage und geänderten Eignungsgebieten muss zunächst in den Gremien diskutiert und abgestimmt werden. Die Regionalversammlung hat gestern die Erwartung geäußert, dass im Herbst 2014 erneut über diese Belange diskutiert und entschieden wird.

Wie bisher, gilt auch weiterhin, dass der Regionalplan Windenergienutzung von 2003 seine Gültigkeit hat und die dort festgelegten 45 Eignungsgebiete darüber entscheiden, ob die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen möglich ist. Erst mit der Genehmigung und Veröffentlichung eines neuen Regionalplans würden diese Regelungen außer Kraft gesetzt werden.