Die Regionalversammlung wird mindestens einmal jährlich einberufen. Der Regionalvorstand tagt in der Regel alle drei Monate. Der Beratende Ausschusses für Planungsarbeiten tritt bedarfsabhängig zusammen. Zeit, Ort und Tagesordnung werden mindestens sieben Tage vor der Sitzung auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft bekannt gemacht. Die Sitzungen der Regionalversammlung werden zusätzlich im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht. Sitzungen der Regionalversammlung und des Regionalvorstandes sind in der Regel öffentlich. Bei der Regionalversammlung können Bürgerinnen und Bürger bis zu drei konkrete Fragen zu den Inhalten der Tagesordnung stellen. Die Fragen sind mindestens drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich bei der Regionalen Planungsstelle einzureichen.

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