Die Regionalversammlung hat den Vorentwurf des Regionalplans Prignitz-Oberhavel – Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung (2024)“ mit überwältigender Mehrheit als Entwurf beschlossen. In ihrer Sitzung in Kyritz am 27. Juni 2024 hat sie zugleich die regionale Planungsstelle beauftragt, die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren vorzubereiten.
An der Sitzung nahmen rund 45 Vertreterinnen der Kreise und Gemeinden aus der Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel und rund 100 Gäste teil. Zuvor präsentierten die Mitarbeiterinnen der Regionalen Planungsstelle den aktuellen Arbeitsstand. Der Mitarbeiter des beauftragten Ingenieurbüros stellte die wesentlichen Ergebnisse der Umweltprüfung vor.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Regionale Planungsstelle wird nun die öffentliche Auslegung und das Beteiligungsverfahren vorbereiten.
Dazu werden alle notwendigen Unterlagen voraussichtlich ab 18. Dezember 2024 für die Dauer von drei Monaten im Internet veröffentlicht, aber auch in den Räumlichkeiten der Regionalen Planungsstelle und den drei Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel zur Einsichtnahme ausgelegt. Details zum genauen Datum der Veröffentlichung, Auslagedauer und das Zeitfenster für Stellungnahmen werden mindestens eine Woche vorab im Amtsblatt für Brandenburg als auch auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel bekanntgegeben.
Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans können dann in einem noch zu bestimmenden Zeitraum (1-3 Monate) sowohl von Privatpersonen als auch von Trägern öffentlicher Belange abgegeben werden.
Wie geht es danach weiter?
Die Regionale Planungsstelle wird nach Ablauf der Beteiligungsfrist alle Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung verarbeiten.
Sind nach Abschluss des Abwägungsprozesses keine bzw. nur redaktionelle Änderungen nötig, wird dieser Entwurf der Regionalversammlung zum Beschluss vorgelegt werden.
Wird der Planentwurf nach Abschluss des Abwägungsprozesses in seinen inhaltlichen Festsetzungen verändert oder ergänzt, ist ein zweiter Entwurf der Regionalversammlung vorzulegen. Nach Billigung dessen erfolgt eine erneute Auslegung und Beteiligung.
Beschließt die Regionalversammlung den Regionalplan, so muss er noch an die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg (GL) zur Genehmigung vorgelegt werden. Rechtswirksam wird der Regionalplan dann erst mit Genehmigung durch die GL und der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg.
Unterlagen:
Textliche Festlegungen (Entwurfsbeschluss 03/2024)
Festlegungskarte (Entwurfsbeschluss 03/2024)