Beteiligung zum Regionalplan Windenergienutzung beendet

Am 20. Oktober endete die dreimonatige Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Regionalplan "Windenergienutzung". Insgesamt wurden in diesem Zeitraum gut 600 Stellungnahmen abgegeben. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden nun von der Regionalen Planungsstelle inhaltlich ausgewertet und geprüft.

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Am 20. Oktober endete die dreimonatige Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zum Regionalplan "Windenergienutzung". Insgesamt wurden in diesem Zeitraum gut 600 Stellungnahmen abgegeben. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden nun von der Regionalen Planungsstelle inhaltlich ausgewertet und geprüft. Im Anschluss daran werden in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde Abwägungsvorschläge erarbeitet und in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft diskutiert. Sollten Änderungen am Entwurf des Regionalplans vorgenommen werden, ist unter Umständen eine erneute Beteiligung erforderlich (§ 9 Absatz 3 ROG). Die Sitzungen der Gremien sind öffentlich. Zeit,  Ort  und  Tagesordnung  der  Sitzungen werden mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstermin auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft bekannt gemacht.