1. Auslegung
Den 2. Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung (2024)“ mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und weiteren ergänzenden Unterlagen finden Sie im Zeitraum vom
22. Juli 2026 bis einschließlich 25. August 2026
hier:
- Entwurf Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung (2024) mit Begründung
- Festlegungskarte
- Umweltbericht - einschließlich der Prüfung auf Verträglichkeit mit Erhaltungszielen von Natura 2000-Gebieten
Ergänzende Unterlagen:
- Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg
- Datenschutzinformationen nach DSGVO
- Geodatensatz der Vorranggebiete als Shape-File / Geopackage (ZIP-Datei)
Zusätzlich werden diese Unterlagen im selben Zeitraum bei der nachfolgend benannten Stelle während der angegebenen Zeiten für jedermann zur kostenlosen Einsicht öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus können bei Bedarf telefonisch individuelle Sprechzeiten vereinbart werden.
| Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel: |
| Regionale Planungsstelle |
| Fehrbelliner Straße 31, 16816 Neuruppin |
| Telefon: 03391 4549-0 |
| Sprechzeiten |
| Montag 9:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: 9:00 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: 9:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: 9:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag: 9:00 - 13:00 Uhr |
2. Beteiligung
In Bezug auf die Änderungen des Planentwurfs, die Änderungen der Begründung und die Änderungen des Umweltberichts können im Zeitraum vom 22. Juli 2026 bis einschließlich 25. August 2026 Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
beteiligung@prignitz-oberhavel.de
Alternativ können Stellungnahmen auch postalisch an die
Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel
Regionale Planungsstelle
Fehrbelliner Straße 31
16816 Neuruppin
gerichtet werden.
Während der angegebenen Dienststunden ist eine Abgabe von Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in den oben benannten Auslegungsstellen auch möglich.
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG).