Arbeitsstand Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung (2024)"
Der Entwurf des Sachlichen Teilplans "Windenergienutzung (2024)" mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und weiteren ergänzenden Unterlagen wurde im Zeitraum vom 18. Dezember 2024 bis einschließlich 18. März 2025 im Internet veröffentlicht und im selben Zeitraum in der Regionalen Planungsstelle, in den Kreisverwaltungen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit sowie den in Ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde bis zum 18. März 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Insgesamt sind mehr als 3.000 Stellungnahmen eingegangen.
In der Regionalen Planungsstelle werden alle Stellungnahmen erfasst, ausgewertet und abgewogen. Sollten aufgrund der Stellungnahmen mehr als nur redaktionelle Änderungen des Regionalplans notwendig werden, erfolgt zunächst eine Überarbeitung des Entwurfs nach Maßgabe der Abwägung und eine erneute öffentliche Auslegung, mit Beteiligung der betroffenen öffentlichen Stellen. Andernfalls wird die Regionale Planungsstelle der Regionalversammlung einen Satzungsentwurf vorlegen. Sobald der Teilregionalplan von der Regionalversammlung als Satzung beschlossen ist, wird er bei der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die Landesplanungsbehörde trifft die Feststellung des Erreichens des Teilflächenziels in ihrer Genehmigungsentscheidung. Mit der Feststellung des Erreichens des Teilflächenziels und der Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt für Brandenburg durch die Landesplanungsbehörde tritt die Satzung in Kraft. Damit tritt auch die Entprivilegierung der Windenergienutzung außerhalb der Windenergiegebiete im Außenbereich ein.
Aus der Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange haben sich an zahlreichen Stellen Fragen ergeben, deren Erörterung Voraussetzung für deren abschließende Bewertung ist. Derzeit erfolgt eine Sachaufklärung zum Denkmalschutz, Artenschutz, Immissionsschutz, zu Belangen der Bundeswehr und der zivilen Luftfahrt. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich daher noch nicht sagen, zu welchem Ergebnis die Abwägung bezüglich des Umfangs der Änderungen kommt, d.h. ob eine weitere Auslegung und Beteiligung notwendig wird. Für weitere Informationen laden wir Sie gerne schon jetzt ein, an der nächsten Sitzung der Regionalversammlung im November 2025 teilzunehmen. Weitere Informationen zu Termin und Tagesordnung entnehmen Sie bitte zu gegebener Zeit unserer Webseite.