Informationen zum Sachlichen Teilplan “Freiraum und Windenergie”

Die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel wendet den Sachlichen Teilplan „Freiraum und Windenergie“ künftig nicht mehr an. Dieser muss somit bei der kommunalen Bauleitplanung keine Berücksichtigung mehr finden.  Rechtswirksame Belange der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel umfassen gegenwärtig folgende Erfordernisse der Raumordnung:

- Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher Teilplan "Rohstoffsicherung/Windenergienutzung" (ReP-Rohstoffe) vom 24. November 2010 (ABl. 2012 S. 1659)

- Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher Teilplan "Grundfunktionale Schwerpunkte" (ReP GSP) vom 8. Oktober 2020 (ABl. S. 1321)

Die Regionalversammlung hat am 21. November 2018 den Regionalplan Prignitz-Oberhavel - Sachlicher Teilplan "Freiraum und Windenergie" als Satzung beschlossen. Der Regionalplan sollte in den Landkreis Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz-Ruppin die Planung und Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen steuern. Zu diesem Zweck wurden 34 Eignungsgebiete für die Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von 1,5 % festgelegt. Darüber hinaus wurde zum Schutz wertvoller Freiraumbereiche und deren Verbindung ein Vorranggebiet "Freiraum" festgelegt. Außerdem wurden zum Schutz vor technischer Überprägung und zur behutsamen Entwicklung von historisch bedeutsamen Kulturlandschaften entsprechende Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. 

Mit Bescheid vom 17. Juli 2019 hat die Gemeinsame Landesplanung die Satzung in Teilen genehmigt. Von der Genehmigung ausgenommen waren die Festlegungen zur Steuerung der raumbedeutsamen Windenergienutzung. Maßgeblich hierfür war, dass das Umweltministerium vor dem Hintergrund artenschutzrechtlicher Bedenken sein Einvernehmen unter der Maßgabe erteilt hat, dass die vier der Eignungsgebiete nicht als raumordnerische Festlegungen im Plan erhalten bleiben. Hiergegen hatte die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel Rechtsmittel eingelegt. Eine Bekanntmachung der genehmigten Kapitel “Freiraum” und “historisch bedeutsame Kulturlandschaften” im Amtsblatt für Brandenburg ist nicht erfolgt. 

Inzwischen hat sich gezeigt, dass durch die grundsätzlichen Änderungen im Raumordnungs- und Artenschutzrecht eine Fortführung des Verfahrens zur Genehmigung des Abschnitts zur Steuerung der raumbedeutsamen Windenergienutzung nicht mehr aussichtsreich erscheint. Zudem hat die Regionale Planungsgemeinschaft bereits den Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergienutzung (2024)“ und die öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung beschlossen. Die Regionale Planungsgemeinschaft hat daher die Klage gegen die die teilweise Genehmigung des Sachlichen Teilplans "Freiraum und Windenergie" durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) zurückgenommen.

Hinsichtlich der Abschnitte “Freiraum” und “Historisch bedeutsame Kulturlandschaften” bestehen umfangreiche Anforderungen der Anpassung an den aktuell gültigen Rechtsrahmen. Diese kämen einer Neuaufstellung des Plans gleich und sind derzeit nicht geplant.